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Biologische Wirkungskontrolle für Fischwanderhilfen

Seit 2011 sind die Inhaber:innen von Wasserkraftanlagen dazu verpflichtet, an ihren Anlagen unter anderem die freie Fischwanderung bis im Jahr 2030 sicherzustellen. Zudem sind sie verpflichtet die Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen auf Anordnung der Behörden zu überprüfen – mit einer technischen und einer biologischen Wirkungskontrolle. Die Kosten für die Planung und Durchführung der Wirkungskontrolle werden entschädigt. Mit unserem Know-How und unserem Netzwerk bieten wir Ihnen die Erstellung von Wirkungskontrollkonzepten sowie die Durchführung der Wirkungskontrolle mit Hilfe diverser Methoden (PIT-Tagging, Reusen-Kontrollen, Videoaufnahmen, Zählbecken etc.)

Wie bieten eine grundlegende Beratung  und Durchführung rund um das Thema biologische Wirkungskontrolle: vom Verfassen von Wirkungskontrollkonzepten, über das Ausführen der Wirkungskontrollen (Fischauf- und Fischabstieg) bis hin zur Auswertung der Daten und zum Verfassen des Endberichtes, stets im Austausch mit den zuständigen Behörden.
Wir verfügen zudem über die notwendigen Ausbildungen im Tierversuchsbereich um Markierungsversuche bei Fischen durchführen zu können.
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Referenzprojekte

  • Verfassen diverser Wirkungskontrollkonzepte im Rahmen Sanierung Fischgängigkeit (2019 – heute)
  • Mustervorlagen Konzept und Endbericht von biol. Wirkungskontrollen (2020)
  • PIT-Tagging & Reusenfänge an der Fischtreppe Steffstep, Kt. ZH (2017)  Bericht
  • Mithilfe Hamenfänge Fischabstieg am KW Stroppel, Kt. AG (2016) Bericht